Hebesätze der Ortsgemeinde (Stand 2020)

Land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Grundsteuer A                   420 %

Alle sonstigen Nutzungen

Grundsteuer B                   440 %

Gewerbe

Gewerbesteuer                  440 %

Hundesteuer (pro Jahr)

Erster Hund   50,00 €
Zweiter Hund  100,00 €
Jeder weitere Hund  150,00 €
Erster gefährliche Hund 450,00 €
Erster gefährliche Hund 650,00 €
Jeder weitere gefährliche Hund 950,00 €


Definition gefährlicher Hund siehe §5 der Hundesteuersatzung